ג הַשּׂוֹכֵר אֶת הַחֲמוֹר לְהוֹלִיכָהּ בָּהָר וְהוֹלִיכָהּ בַּבִּקְעָה, בַּבִּקְעָה וְהוֹלִיכָהּ בָּהָר, אֲפִלּוּ זוֹ עֶשֶׂר מִילִין וְזוֹ עֶשֶׂר מִילִין, וָמֵתָה, חַיָּב. הַשּׂוֹכֵר אֶת הַחֲמוֹר וְהִבְרִיקָה, אוֹ שֶׁנַּעֲשֵׂית אַנְגַּרְיָא, אוֹמֵר לוֹ הֲרֵי שֶׁלְּךָ לְפָנֶיךָ. מֵתָה אוֹ נִשְׁבְּרָה, חַיָּב לְהַעֲמִיד לוֹ חֲמוֹר. הַשּׂוֹכֵר אֶת הַחֲמוֹר לְהוֹלִיכָהּ בָּהָר וְהוֹלִיכָהּ בַּבִּקְעָה, אִם הֶחֱלִיקָה, פָּטוּר, וְאִם הוּחַמָּה, חַיָּב. לְהוֹלִיכָהּ בַּבִּקְעָה וְהוֹלִיכָהּ בָּהָר, אִם הֶחֱלִיקָה, חַיָּב, וְאִם הוּחַמָּה, פָּטוּר. אִם מֵחֲמַת הַמַּעֲלָה, חַיָּב:
3 Mietet jemand einen Esel, um ihn im Gebirge zu führen, und er führt ihn im Thale, (oder mietet er ihn) für Talwege und er führt ihn im Gebirge, obwohl dieser Weg zehn Mil und jener zehn Mil ist, so ist er (dennoch), wenn der Esel stirbt, (zum Ersatz) verpflichtet. Wenn jemand einen Esel mietet und dieser erblindet oder zum Frondienst genommen wird, so kann der Vermieter zu ihm sagen: „da hast du das deinige vor dir.“ Wenn er aber stirbt oder gebrochen wird, so muss der Vermieter ihm einen andern Esel stellen. Mietet jemand einen Esel, um ihn im Gebirge zu führen und er führt ihn im Tale, so ist er, wenn der Esel ausgleitet, frei und, wenn er sich erhitzt, schuldig. Mietet er denselben, ihn im Tale zu führen, und er führt ihn im Gebirge, so ist er, wenn der Esel ausgleitet, schuldig und, wenn er sich erhitzt, frei. Geschah es aber in Folge des Steigens, so ist er schuldig.